| LEXIKON
Produkt Sicherheit |
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Fälschung
Eine Fälschung (auch als Falsifikat bezeichnet) liegt vor,
wenn die Leistung eines anderen für eigene Zwecke missbraucht
wird. In der Regel wird bei der Fälschung versucht, ein Produkt
in allen Eigenschaften so zu kopieren, dass es als Original erscheint.
Fälschungen gibt es unter anderem in den folgenden Bereichen:
Markenartikel, Antiquitäten, technische Geräte, Dokumente,
Ersatzteile, Kunst und Zahlungsmittel. (siehe auch Klassische Fälschung,
"Sklavische Fälschung", Plagiat)
Klassische
Fälschung
Bei klassischen Fälschungen wird eine identische Verpackung
und der Name des Herstellers benutzt. Die Inhaltsstoffe hingegen
sind minderwertig, nicht vorhanden oder sogar gesundheitsschädlich.
Marke
Marke (engl. Brand) oder Markenartikel werden Sach- oder Dienstleistungen
bezeichnet, welche die Kriterien "gleiche Menge", "gleiche
Qualität", "Markierung", "Ubiquität
(überall verfügbar)" erfüllen. Eine Marke
ist rechtlich ein besonderes Zeichen, das dazu dient, den Handelsverkehr
bestimmter Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von
gleichartigen Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu
unterscheiden.
"Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen
eines Unternehmens. Mit dem Markenschutz erwirbt der Inhaber ein
ausschließliches Recht, das ihm die Möglichkeit bietet,
sich gegen unerlaubte Nachahmung zur Wehr zu setzen. [...]"
(Deutsches Patent und Markenamt)
"Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter
einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen,
Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich
der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen
einschließlich Farben und Farbzusammenstel-lungen geschützt
werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens
von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden" (§3,
Abs. I, MarkenG).
Marken-Code
Der genetische Code einer Marke (Marken-Code) beschreibt die "genetischen"
Bausteine und Interaktionsmuster, die das öffentliche Vertrauen
und das positive Vorurteil über die Marke begründen.
Markenrecht
Seine rechtliche Form findet der Markenschutz im "Gesetz
über den Schutz von Marken und sonsti-gen Kennzeichnungen"
(MarkenG) von 1995. Es beinhaltet alle zentralen Forderungen an
einen Mar-kenartikel aus Herstellersicht, jedoch nicht die Wirkungsweise
bei den Konsumenten.
Markenschutz
Die Benutzung eines identischen Zeichens für identische Waren
und Dienstleistungen kann untersagt werden. Gegebenenfalls können
im Verletzungsfall Schadensersatzansprüche geltend gemacht
wer-den. Dies gilt auch, wenn aufgrund der Ähnlichkeit des
Zeichens und der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen
beim Publikum eine Verwechslungsgefahr oder die Gefahr, dass das
Zeichen ge-danklich mit der Marke in Verbindung gebracht wird,
besteht. (Deutsches Patent- und Markenamt)
Patent
Ein Patent ist ein erteiltes gewerbliches Schutzrecht. Es ist
zeitlich begrenzt und ermöglicht dem Inha-ber die ausschließliche
gewerbliche Nutzung eines technischen Verfahrens oder eines technischen
Produkts.
Plagiat
Plagiate besitzen einen geringfügig geänderten Markennamen.
Teilweise verbergen sich dahinter Produkte, die es vom Originalhersteller
gar nicht gibt.
Produkt
Der Begriff Produkt charakterisiert ein Wirtschaftsgut nach seiner
Stellung im Wertschöpfungsprozess als das geplante Ergebnis
eines betrieblichen Leistungsprozesses, d.h. als Output. Hierbei
kann es sich um ein Sachgut oder um eine Dienstleistung handeln.
Produkthaftung
Produkthaftung ist die Haftung des Herstellers für Schäden,
die aus der Benutzung seiner Produkte resultieren. Geregelt ist
sie im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Die Regeln des ProdHaftG
treten neben die Haftung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB). Deshalb bleiben beispielsweise Ge-währleistungsansprüche
von der Haftung aus dem ProdHaftG unberührt. Das ProdHaftG
ist zwingen-des Recht und kann daher vertraglich nicht abgeändert
oder ausgeschlossen werden.
§ 1 Abs. 1 ProdHaftG begründet eine verschuldensunabhängige
Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Hersteller auch
dann haftet, wenn ihm weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zur
Last gelegt werden können. Der Hersteller haftet sogar bei
nicht vermeidbaren Fehlern an Einzelstücken (sog. "Ausreißer").
Seit dem 1. Dezember 2000 fallen unter den Produktbegriff zudem
landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Jagderzeugnisse.
Nach § 1 ProdHaftG und § 4 ProdHaftG haften der tatsächliche
Hersteller des Endprodukts, der Zulie-ferer eines Teilprodukts,
sofern dieses tatsächlich fehlerhaft war, der Importeur eines
Produkts von außerhalb der EU, der Händler, soweit
er auf dem Produkt seinen Namen, sein Warenzeichen oder ein anderes
unterscheidungskräftiges Kennzeichen anbringt, der Lieferant,
wenn der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden kann.
Nach § 1 Abs. 2 und 3 ProdHaftG ist die Haftung ausgeschlossen,
wenn der Hersteller das Produkt nicht in den Verkehr gebracht
hat (Bsp.: das Produkt wurde ihm gestohlen). Für den Fehler,
den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen beiden
ist der Geschädigte beweispflichtig (§1 Abs. 4 ProdHaftG).
Der Hersteller muss Umstände, welche ihn entlasten können,
beweisen. Es handelt sich also um einen Fall der Beweislastumkehr.
Produkthaftungsprozess
Bei einem Produkthaftungsprozess muss der Geschädigte beweisen,
dass das Produkt, welches Ihn verletzt hat, aus Gründen,
die im Organisations- und Gefahrenbereich des Herstellers liegen,
nicht die erforderliche Sicherheit aufwies, also mangelhaft war.
Im Falle eines Konstruktions- oder Fabrikati-onsmangels muss der
Hersteller beweisen, dass der Mangel nicht auf eine ihm zurechenbare
Pflicht-widrigkeit zurückgeht. Entsprechend muss er ein Verschulden
ausschließen. Steht fest, dass die Ver-letzung durch einen
Herstellermangel entstanden ist, so muss sich der Hersteller entlasten
(Beweis-lastumkehr). Bei Konstruktions- und Fabrikationsfehlern
trägt der Hersteller also die Beweislast dafür, dass
er für die Konstruktions- oder Fabrikationsmängel des
aus seinem Betrieb stammenden Produk-tes nicht einzustehen hat
(seit BGH NJW 1969, 269 ständige Rechtsprechung). Produkthaftungsprozesse
sind oft sehr langwierig, mit hohen Kosten und meist mit einem
erheblichen Imageverlust ver-bunden.
Produktinformation
Ein System zur Produktsicherung sollte auch eine Verschlüsselung
aller relevanten Produktinformati-onen wie Art der Inhaltsstoffe,
Gefahrenklasse, Hersteller, Herstellungsort, vorgesehener Vertriebs-weg
ermöglichen. Hierzu bedarf es einer großen Anzahl von
Codierungs- und Kombinationsmöglich-keiten.
Produktkennzeichnung
Bekannte Formen der sichtbaren Produktkennzeichnung für Händler
und Verbraucher sind Strichco-des, Textillabels, Gütesiegel
usw. Zur Produktkennzeichnung für den internen Gebrauch oder
zur Kommunikation mit Zollbehörden werden häufig auch
unsichtbare Informationsträger angebracht, die das äußere
Erscheinungsbild des Produktes nicht beeinträchtigen, aber
wesentliche Produktinformati-onen tragen.
Produktpiraterie
Als Produktpiraterie bzw. Markenpiraterie wird das Nachahmen oder
Fälschen von Produkten be-zeichnet. Gezielt werden Markenrechte,
Patentrechte, Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte
verletzt und illegal genutzt. Diese Delikte haben in den letzten
Jahren weltweit stark zugenommen. Ganze Industriezweige beschäftigen
sich nur mit der Herstellung von Billigkopien.
Obwohl für das Phänomen Produktpiraterie keine eindeutige,
einheitliche und klar abgrenzende Defi-nition existiert, sind
sich Fachleute darüber einig, dass Produktpiraterie gewerbsmäßig
und kriminell Schutzrechte verletzt. Markenpiraterie wird laut
Gesetz vom 7.3.1990 mit Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren geahndet
und ist damit kein Kavaliersdelikt.
Produktsicherung
Es gibt viele technische Möglichkeiten der Produktsicherung.
Ein gutes Sicherheitsmerkmal erfüllt folgende Kriterien:
| · |
Eindeutig: |
Ein
Sicherheitsmerkmal muss schnell und einfach identifizierbar
sein. Das Produkt ist eindeutig als Original erkennbar. |
| · |
Fälschungssicher: |
Ein
gutes Sicherheitsmerkmal kann nur mit größtmöglichem
Aufwand und Kosten von Dritten nachgemacht werden. |
| · |
Kostengünstig: |
Der
Einsatz des Sicherheitsmerkmals sollte möglichst wirtschaftlich
sein. |
Produzentenschutz
Durch Produktpiraterie, Fälschungen und unberechtigte Produkthaftungsforderungen
kann einem Unternehmen ein immenser wirtschaftlicher Schaden entstehen.
Die OECD schätzt, dass Plagiate und Raubkopien weltweit jährlich
einen ökonomischen Schaden von 200 bis 300 Milliarden Euro
verursa-chen und im gesamteuropäischen Raum bis zu 300.000
Arbeitsplätze gefährden oder vernichten. Nicht zu beziffern
ist der Verlust, den ein Unternehmen erleidet, wenn sein Ruf und
sein Ansehen ohne eigenes Verschulden erst einmal in der Öffentlichkeit
beschädigt wurde. Genauso wichtig wie der Schutz der Konsumenten
vor mangelhaften Produkten ist auch der Schutz der Produzenten
durch Gesetzgeber und Justiz vor den immensen Verlusten durch
Fälschungen. Für die Produzenten ist jedoch auch unerlässlich,
voraus zu denken und ihr Unternehmen sowie ihre Produkte zu schützen.
Sicherheit
"Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der weitgehend frei
von Risiken der Beeinträchtigung ist oder als gefahrenfrei
angesehen wird. [...] Um den Zustand von Sicherheit zu erreichen,
werden Sicher-heitskonzepte erstellt und umgesetzt. Sicherheitsmaßnahmen
sind erfolgreich, wenn sie dazu führen, dass mit ihnen sowohl
erwartete als auch nicht erwartete Beeinträchtigungen abgewehrt
werden. [...]." (wikipedia.de)
Sicherheitsmerkmal
Checkliste
Ein gutes Sicherheitsmerkmal erfüllt folgende Eigenschaften:
·
Exklusivität
·
Feste Verbindung mit dem Erzeugnis
·
Sichtbare und unsichtbare Elemente
·
Einfache
Kontrolle und Identifizierung
·
Nicht kopierbar, nicht entfernbar, nicht veränderbar
·
Wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Relation
(aus dem Orgalime-Leitfaden zur Bekämpfung von Marken- und
Produktpiraterie)
"Sklavische"
Fälschung
Die "sklavische" Fälschung versucht das Original
1:1 zu kopieren. Die Verpackung sowie der Markenname sind häufig
gleich. Bei kosmetischen oder pharmazeutischen Produkten sind
die Inhaltsstoffe möglicherweise sogar identisch.
Unique
Selling Proposition (USP)
Marken dienen der Hervorhebung von Konkurrenzleistungen. Die Einzigartigkeit
(Unique Selling Pro-position; USP) einer gut positionierten Marke
äußert sich durch preisliche Spielräume für
den Anbieter. Das Angebot wird durch Markenpolitik heterogenisiert.
Für den Kunden bieten Marken eine schnelle Orientierung,
da Originalität, Qualität und Güte der Leistung
bekannt sind.
Verpackung
Die Verpackung ist die äußere Umhüllung eines
Produktes. Ihr Zweck ist es, dieses verkäuflich zu machen
sowie bei Transport und Lagerung vor Beschädigung bzw. Verderb
zu schützen. Außerdem dient die Verpackung für
Werbezwecke oder Mitteilungen an die Verbraucher und ist oft wesentliches
Element einer Marke.
Warenzeichen
"Warenzeichen" ist ein gesetzgeberisch geprägter
Fachausdruck. Im Zuge der Markenrechtsreform 1995 wurde er durch
den Begriff "Marke" ersetzt. Beide Begriffe werden heute
synonym verwendet.
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