"Unter Produkthaftung
im engeren Sinne versteht man die Haftung nach dem Gesetz über
die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) vom 15 Dezember
1989. Dieses Gesetz ist aufgrund der Produkthaftungsrichtlinie der
EG vom 25.7.1985 erlassen worden. Es regelt die Haftung des Herstellers
für Folgeschäden aus der sachgerechten, bestimmungsgemäßen
Benutzung seiner Produkte für Personen und Sachschäden."
Produkthaftungsprozesse
sind oft erfolglos oder zumindest sehr langwierig, da nur
äußerst schwer nachzuweisen ist, dass es sich bei
dem mangelhaften Produkt um die Fälschung eines anonymen
Herstellers handelt. Warum wollen Sie es erst so weit kommen
lassen?
SECUTAG
ist Ihr bester Anwalt bei Produkthaftungsklagen. Schützen Sie
sich gegen Produktfälschungen, die unvermeidlich Folgeschäden
wie den Verlust an Investitionen, Umsatz und Ansehen nach sich ziehen.
SECUTAG
bedeutet das Ende für unsaubere Vertriebspraktiken und dunkle
Vertriebskanäle, die bisher nicht lückenlos nachgewiesen
werden konnten.